Verkehrssicherungspflicht der Tankstelle - Eimer mit Wasser und Kratzer auf der Motorhaube
- 11. Juli 2019
Der Kläger benutzte den vom Tankstellenbetreiber in einem Wassereimer zur Scheibenreinigung bereitgestellten Schwammreiniger. Am Ende blieb jedoch kein sauberes Auto zurück, sondern eine verkratzte Motorhaube. Hierfür verlangte der Kläger nun Schadensersatz und die Kosten für seinen Rechtsanwalt, insgesamt knapp 1.000,00 €. Das Amtsgericht Coburg wies die Klage ab. In der Berufung hatte der Kläger ebenfalls keinen Erfolg.
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