Maßregelvollzug Klinik - Textdatei als Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht
- 25. Januar 2019
Das Auslesen aus einer von einem im Maßregelvollzug befindlichen Klinikpatienten auf einem Klinikrechner versteckt gespeicherten Textdatei mit autobiografischem Inhalt, die Herstellung eines Ausdrucks und dessen Aufnahme in die Krankenakte sowie die Weiterleitung einer Kopie an einen externen Gutachter können – auch wenn dadurch der unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung noch nicht berührt sein sollte – ein unverhältnismäßiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sein.
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.04.2018 – 2 BvR 883 / 17 –)