Künstliche Intelligenz und Datenschutz
- 23. Mai 2019
Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder beschlossen am 3./4. April 2019 die Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz.
Sie nennt beispielhaft den Einsatz von KI-Systemen in der Medizin, insbesondere in der Diagnose, in der Sprachassistenz und bei der Bewertung von Bewerbungsunterlagen in der Bewerberauswahl. Aus dem geltenden Datenschutzrecht werden sieben Anforderungen abgeleitet, die bereits heute eingehalten werden müssen. So muss der Einsatz von KI-Systemen nachvollziehbar und erklärbar sein, den Grundsatz der Datenminimierung enthalten, Diskriminierungen vermeiden und benötigt technische und organisatorische Standards. Die Datenschutzaufsichtsbehörden wollen die Entwicklung begleiten und fordern Wissenschaft, Politik und Anwender auf, die Entwicklung von KI im Sinne des Datenschutzes zu steuern. Im Kern geht es darum, dass am Ende Menschen und nicht Maschinen über Menschen entscheiden.
(BayLfD Datenschutzkonferenzen Hambacher Erklärung zur KI)