DSG VO-Verstoß durch mangelhafte Datenschutzerklärung kann wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden
- 09. November 2018
Das Landgericht Würzburg kam in einem Beschluss vom 13.09.2018 unter dem Az. 11 O1741 / 18 UWG zu dem Ergebnis, dass eine mangelhafte Datenschutzerklärung auf einer Homepage wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden kann, weil sie gegen das Wettbewerbsrecht (§ 3a UWG) verstößt.
(LG Würzburg Beschluss 13.09.2018 Az. 11 O 1741 / 18 UWG)