OLG München Urteil - bestehender Vergleich rettet Kuhglocken
- 07. Juli 2019
Die Kuhglocken im oberbayerischen Holzkirchen dürfen weiter läuten. Ein Ehepaar fühlte sich von den Kuhglocken auf der angrenzenden Weide einer Bäuerin gestört und wollte gerichtlich ein Ende des Gebimmels erreichen. Der Ehemann und später auch seine Ehefrau waren in getrennten Prozessen in erster Instanz vor dem Landgericht München II gescheitert. Der Mann war in zweiter Instanz vor das OLG gezogen – und verlor.
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