Schwerbehindertenvertretung – keine Pflicht zur Vorlage von dienstlichen Beurteilungen
- 18. März 2021
Im Rahmen der in Befristung von Arbeitsverhältnissen und der Beteiligung der zuständigen Schwerbehindertenvertretung hieran besteht keine Verpflichtung der Arbeitgeberin, der Schwerbehindertenvertretung die dienstlichen Beurteilungen, welche für die Auswahl im Rahmen der Bestenauslese eine Rolle spielen, vorzulegen.
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