Bewertungsportal muss Einwände der Bewerteten (hier Ärzte) prüfen
- 25. Mai 2012
Ein Betreiber eines Bewertungsportals für Ärzte muss Einwendungen eines Arztes gegen eingestellte Bewertungen überprüfen. In einem Eilrechtsschutzverfahren konkretisiert hier das LG Nürnberg-Fürth die Entscheidung des BGH, wonach Internetprovider eine entsprechende Prüfpflicht haben.
(LG Nürnberg-Fürth 8.5.2012, 11 O 2608/12 )