Verbraucherzentrale Bayern gegen Ticketplattform Viagogo - Garantie Angaben Identität
- 05. Juli 2019
Das Landgericht München I hat einer Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Bayern e.V. gegen den Ticketplattformbetreiber viagogo mit Urteil vom 04.06.2019 ganz überwiegend stattgegeben. Die blickfangmäßige Garantie gültiger Tickets auf der viagogo-Website sei ohne Angabe der genauen Garantiebedingungen in unmittelbarer Nähe irreführend. Ferner müsse viagogo Käufern künftig die Identität und Anschrift des Verkäufers mitteilen
Viagogo muss es unterlassen, Tickets mit einer blickfangmäßig hervorgehobenen Garantie zu bewerben, sofern nicht in unmittelbarer Nähe der Garantie die genauen Garantiebedingungen angegeben werden.
Viagogo Tickets darf nicht mehr damit werben, dass die Lieferung "gültiger Tickets" garantiert wird, wenn das Ticket in Wirklichkeit kein Recht zum Besuch der Veranstaltung verschafft. Zudem muss viagogo dem Käufer künftig die Identität und die Anschrift des Verkäufers mitteilen. Viagogo muss auf der Internetseite eine E-Mail-Anschrift angeben. Das Vorhalten eines Kontaktformulars, das zunächst eine Registrierung des Nutzers erfordere, genüge den gesetzlich vorgeschriebenen Impressumsanforderungen nicht.
(LG München I Urteil 04.06.2019 Az. 33 O 6588/17)