Klage Opfer Persönlichkeitsverletzung im Internet am Wohnsitz
- 02. November 2011
Ein Opfer einer Persönlichkeitsverletzung im Internet kann an seinem Wohnsitz eine Klage erheben. Dies hat der Europäische Gerichtshof in einer Entscheidung am 25.10.2011 entschieden. Der Betreiber einer Website, für die die Richtlinie über den elektronischen Rechtsverkehr gilt, darf jedoch in diesem Staat keinen strengeren als den im Recht seines Sitzmitgliedstaats vorgesehenen Anforderungen unterworfen werden.
(EuGH 25.10.2011, C-509/09)