DENIC muss offensichtlich widerrechtliche Domain löschen
- 02. November 2011
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 27.10.2011 muss die DENIC eine Domain, welche offensichtlich widerrechtlich bentutz wird, löschen. Im entschiedenen Fall hatte jemand die Inhaberschaft der Domain www.regierung-oberfranken.de angemeldet ohne hierfür befugt zu sein. Die DENIC verweigerte zuerst die Löschung, kam dann jedoch der Aufforderung nach Verurteilung durch das LG und OLG nach. Vor dem BGH ging es nunmehr lediglich um die Kosten des Rechtsstreits.
(Urteil BGH vom 27.10.2011 Az. I ZR 131/10)