Fußball über Ländergrenzen hinweg - Freizügigkeit und Wettbewerbsfreiheit
- 06. Oktober 2011
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Rundfunkanstalten in den EU-Mitgliedsstaaten die Pflicht auferlegt werden kann, Fußballspiele lediglich Zuschauern im eigenen Land zur Verfügung zu stellen und damit eine Verbreitung der Spiele über Ländergrenzen hinweg untersagte. Der EuGH meint, dies verstoße gegen die Freizügigkeit und Wettbewerbsfreiheit im EU-Raum und entsprechende Vereinbarungen seien daher unwirksam.