Internetauktionshaus hat Prüfpflichten hinsichtlich urheberrechtswidriger Angebote
- 03. Dezember 2011
Verlässt ein Internetauktionshaus die Position des "neutralen Vermittlers" und schaltet sogenannte "Adwords-Anzeigen" mit Verlinkung auf urheberrechtsverletzende Angebote im eigenen Portal, so ist das Auktionshaus verpflichtet, entsprechende Rechtsverstöße zu unterbinden und dies zu überprüfen.