Internetzugangsdienste haben keine Pflicht zur Einrichtung von Filtersystemen
- 03. Dezember 2011
Eine Verwertungsgesellschaft für Musik hatte von einem Internetdienstanbieter gefordert, dieser müsse ein Software-Filtersystem einrichten, um ein unzulässiges Herunterladen von Dateien vorzubeugen. Der Europäische Gerichtshof vertritt hierzu die Auffassung, dass Anbietern von Internetzugangsdiensten nicht die Einrichtung eines Filtersystems gegen unzulässige Downloads vorgeschrieben werden darf.
(EuGH Urteil vom 24.11.2011 Az. C-70/10)