Ich bin nicht schuld und trotzdem zahlt meine Versicherung - Weisungsrecht gegenüber Versicherer
- 30. August 2011
Die Regulierung eines Schadensfalles hat durch den Versicherer nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen. Der Versicherer ist hierbei nicht an die Weisungen seines eigenen Versicherungsnehmers und angeblichen Unfallverursachers, welcher seine Unschuld gegenüber der eigenen Versicherung beteuert, gebunden. Ganz im Gegenteil verstößt der Versicherer gegen seine vertragliche Pflicht der Beachtung der Interessen des Versicherungsnehmers, wenn er einen Unfallschaden völlig willkürlich und unsachgemäß nicht reguliert.
(Urteil AG Düsseldorf vom 10.11.2010 Az. 38 C 7609/10)