Urlaubsanspruch erlischt mit dem Tod des Arbeitnehmers
- 28. September 2011
Bei Tod des Arbeitnehmers erlischt der Urlaubsanspruch gegen den Arbeitgeber und wandelt sich nicht gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG in einen Abgeltungsanspruch um, den die Erben nach § 1922 BGB in der Gesamtrechtsnachfolge geltend machen könnten.
(Urteil des BAG vom 20.9.2011 Az. 9 AZR 416 / 10)