Entschädigung des Arbeitgebers nach Infektionsschutzgesetz und § 616 BGB
- 09. Juni 2021
Ein Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz [Anm. hier für die ersten 5 Tage der Quarantänezeit], sofern sein Arbeitnehmer während einer vierzehntägigen häuslichen Absonderung gegen ihn einen Lohnfortzahlungsanspruch [Anm. hier wegen § 616 BGB] hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies zwei Klagen einer Arbeitgeberin zurück.
Weiterlesen: Entschädigung des Arbeitgebers nach Infektionsschutzgesetz und § 616 BGB